Urteil des BGH vom 16.3.2018 – V ZR 276/16 Was bisher geschah: Den Beteiligten gehören Eigentumswohnungen aus dem Jahr 1990. Die Beklagte wohnt über der Klägerin. Die Beklagte ließ den Estrich ihres Badezimmers im Zuge einer Modernisierung vollständig entfernen und eine Fußbodenheizung einbauen. Die Klägerin will ein Schallschutzniveau erreichen, das dem Standard von 2012 entspricht….
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Kein Vertrauensschutz beim Schallschutz
Urteil des BGH vom 27.05.2015, AZ 5 ZR 73/14 Was bisher geschah: Die Prozessbeteiligten wohnen untereinander in einem Mehrfamilienhaus. Alle Wohnungen wurden bei Errichtung des Hauses mit Teppichboden ausgestattet. Damit wurde im Prospekt geworben, auch in der Baubeschreibung ist der Teppichboden erwähnt. In der Gemeinschaftsordnung ist dazu aber nichts geregelt. Die oberen Eigentümer ließen 2006…
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