Mangelbeseitigung umfasst auch den Ausbau der Kaufsache

BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 – VIII ZR 70/08 Der Bundesgerichtshof hat über die Pflichten des Verkäufer bei der Nacherfüllung sowie die Frage der Unverhältnismäßigkeit entschieden. Der Kläger, ein Verbraucher, erwarb von der Beklagten Bodenfliesen. Die Fliesen hatten Mängel, deren Beseitigung nicht möglich ist. Der Kläger hat deswegen die Lieferung neuer Fliesen sowie die…

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