Trittschallschutz, die zweite

Urteil des BGH vom 16.3.2018 – V ZR 276/16 Was bisher geschah: Den Beteiligten gehören Eigentumswohnungen aus dem Jahr 1990. Die Beklagte wohnt über der Klägerin. Die Beklagte ließ den Estrich ihres Badezimmers im Zuge einer Modernisierung vollständig entfernen und eine Fußbodenheizung einbauen. Die Klägerin will ein Schallschutzniveau erreichen, das dem Standard von 2012 entspricht….

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