BGH schützt faule Schuldner

Beschluss des BGH vom 23.09.2010 -VII ZB 23/09 Der Gläubiger hat eine Lohnpfändung veranlasst, weil der Schuldner eine Geldforderung trotz einem entsprechendem Gerichtsurteil nicht bezahlt.  Der Schuldner hat eine unterhaltsberechtigte Tochter, die bei einer Pflegefamilie lebt. Für deren  Pflege zahlt er 26 EUR pro Monat, sonst nichts. Jeder Schuldner darf einen Teil seines Lohnes behalten….

Weiter