Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. November 2010 – VIII ZR 112/10 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers nur dann verwendet werden dürfen, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten Werte zutreffend sind. Die Kläger hatten eine Wohnung von den Beklagten gemietet. Der Wasserzähler war nicht…
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