Urteil des BGH vom 06.03.2014, AZ III ZR 352/13 Was bisher geschah: Der Kläger stellte sein Auto abends in der Nähe von etwa 50 bis 60 Jahre alten Pappeln ab. Die Pappeln standen auf einem Grünstreifen, der der Stadt gehört. In der Nacht brach ein Ast ab, fiel auf das Auto und beschädigte es. Der…
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