Urteil des OLG Bamberg vom 20.06.2012 – 3 UZ 26/11
Was bisher geschah:
Eine Rechtsschutzversicherung hat den Versicherten bessere Konditionen geboten, wenn diese sich nicht selbst einen Anwalt suchen, sondern den von der Versicherung benannten Rechtsanwalt nehmen. Das Landgericht Bamberg hielt dies für zulässig, das Oberlandesgericht Bamberg hat das Urteil des Landgerichts aufgehoben.
Was das Gericht dazu sagt:
Die freie Anwaltswahl sei gesetzlich verbrieft. Das könne nicht einfach dadurch ausgehebelt werden, dass diejenigen benachteiligt werden, die davon Gebrauch machen.
Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor.
Weil es sich um eine grundsätzliche Frage handelt, hat das OLG Bamberg aber die Revision zum BGH zugelassen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
Was das für die Praxis bedeutet:
Versicherungsnehmer sollten sich durch die Empfehlung der Versicherungen nicht irre machen lassen. Nachteile dürfen sie nach Ansicht des OLG Bamberg daraus nicht haben.
Beachten Sie noch die weiteren Hinweise.
Quelle: Legal Tribune online
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