Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

Bundesgerichtshof; Urteil vom 17. Februar 2004 – XI ZR 140/03 – Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen sind nur wirksam, wenn nachvollziehbare Maßstäbe vereinbart sind Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs. Das Gericht hatte über die Klausel „Die Sparkasse zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekanntgegebenen Zins für das Combispar-Guthaben“ zu entscheiden. Die Klausel findet sich…

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