Urteil des BGH vom 31. Mai 2012 – I ZR 135/10 – ZAPPA Was bisher geschah: Der Kläger ist ein US-Trust und hat in Europa die Marke „Zappa“ eintragen lassen. Die Beklagte veranstaltet regelmäßig in Mecklenburg ein Musikfestival, das sie „Zappanale“ nennt. Der Kläger will dies der Beklagten verbieten lassen. Die Beklagte meint, der Kläger…
Weiter