BAG, Urteil vom 13.12.2011, 3 AZR 791/09 Ein Arbeitnehmer hat sich auf Kosten seines Arbeitgebers zum Triebwagenführer weitergebildet. Zuvor war ein Vertrag geschlossen worden, der – zusammengefasst – die Klausel enthielt, dass der Arbeitnehmer die Kosten ganz oder teilweise zurückzahlen muss, wenn er innerhalb bestimmter Fristen kündigt. Außerdem sollten die Ausbildungskosten dann zurückgezahlt werden, wenn…
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