BGH, Urteil vom 28. April 2005 – III ZR 351/04 – Wer dem Krankenhaus gegenüber fälschlich Mitgliedschaft in der AOK behauptet, muss selber zahlen Quelle: Pressestelle des BGH. Die Beklagte brachte ihre Tochter ins Krankenhaus. Sie gab an, ihre Tochter sei über den Vater bei der AOK versichert. Der Vater war tatsächlich zum damaligen Zeitpunkt…
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