Urteil des BGH vom 28.10.2010 – I ZR 60/09
Der BGH hat eine Klage des Württembergischen Fußballverbandes zurückgewiesen, der die Betreiber der Internetseite „Hartplatzhelden.de“ auf Unterlassung in Anspruch genommen hatte. Auf dieser Seite können kurze Ausschnitte von Amateurfußballspielen hochgeladen und kostenfrei angeschaut werden. Der BGH hob vorangegangene gegenteilige Entscheidungen des LG und OLG Stuttgart auf und verneinte ein alleiniges gewerbliches Verwertungsrecht des Verbandes, dessen Leistung sich bisher lediglich auf die Organisation und Durchführung der Fußballspiele erstreckte. Die „Hartplatzhelden“ können also weitermachen und die Besucher der Seite können sich auch in Zukunft von den Vorzügen des ungeschminkten Fußballs überzeugen . Ob der WFV ein guter Verlierer ist, bleibt abzuwarten. Der BGH hat ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Untersagung von Filmaufnahmen über das Hausrecht der Vereine hingewiesen. Ob der Verband an die Vereine herantritt, bleibt daher abzuwarten.