Verbände der Anwälte und Notare lehnen die DE-Mail ab
In einer gemeinsamen Erklärung haben der Deutsche Notarverein (DNotV) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) die geplanten Regelungen des De-Mail-Dienstes kritisiert. Das Gesetz hat zahlreiche rechtliche wie praktische Probleme, Auslassungen und Fehler. Das Gesetz nutzt den Verbraucher nichts, sondern birgt zahlreiche Gefahren.
Schon heute ist mit der elektronischen Signatur eine Zustellung elektronischer Dokumente möglich, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident.
Wegen des Datenoverkill beim Nutzer, etwa durch Spam, bestehe die Gefahr, dass wichtige Mails nicht erkannt werden, so Notar Dr. Oliver Vossius, DNotV-Präsident.
Der Gesetzentwurf sagt nichts zu den Kosten des Dienstes für den Bürger. De-Mail ist damit auch ein Versuch der Industrie, für die E-Mail Gebühren einzuführen wie beim Telefon.
Außerdem hat der Nutzer beim Anbieterwechsel keinen Anspruch darauf, seine E-Mail-Adresse beizubehalten. Der Internetanbieter kann damit faktisch den Anbieterwechsel erheblich behindern.
Zudem ist nach dem Entwurf die Identitätsfeststellung unklar und unsicher, nachträgliche Änderungen wie z. B. durch Umzug, Heirat, aber auch durch Personalwechsel in Unternehmen, sind nicht geregelt. Dem Missbrauch wird damit Tür und Tor geöffnet.
Schließlich fehlt das Recht darauf, dass persönliche Daten geheim bleiben und nicht in E-Mail-Verzeichnisse eingetragen werden. Auf elektronische E-Mail-Adressbücher hat die Werbeindustrie jedoch nur gewartet.
Nachdenklich stimmt die Tatsache, dass die Verbände für Stellungnahmen nur drei Wochen Zeit bekommen, und das auch noch in der Ferienzeit, während die Diensteanbietern den De-Mail-Dienst seit drei jahren testen können. Wer hat hier was zu verbergen?
Die Stellungnahme des Deutschen Notarvereins finden Sie hier. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins finden Sie hier.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung Deutscher Notarverein (DNotV) und Deutscher Anwaltverein (DAV) vom 29.07.2010