Fahrradteile oft nicht versichert

AG München, Urteil vom 13.09.2011, 212 C 14241/11

Was bisher geschah:

Ein Fahrradfahrer hat sich ein Fahrrad für 3.000,- EUR gekauft. Eines Tages musste er feststellen, dass einer seiner Stoßdämpfer abgeschraubt war. Allein der Stoßdämpfer kostete 500,00 EUR. Er wollte das Geld von seiner Versicherung. Die Versicherung hat die Zahlung abgelehnt und sich darauf berufen, dass gemäß den Versicherungsbedingungen nur der Diebstahl des ganzen Fahrrades versichert sei. Der Versicherte war damit nicht einverstanden. Er hielt die Vertragsklausel für unangemessen, überraschend und unwirksam und klagte auf Zahlung.

Was das Gericht dazu sagt:

Eine solche Klausel in den Versicherungsbedingungen sei rechtmäßig. Insbesondere sei die Klausel nicht überraschend und auch nicht missverständlich. Der Fahrradfahrer muss seinen Stoßdämpfer also selbst bezahlen.

Was das für die Praxis bedeutet:

Fahrradbesitzer sollten prüfen, was genau mit ihrer Fahrraddiebstahlversicherung versichert ist: Der Diebstahl auch von Teilen oder nur der Diebstahl des gesamten Fahrrades. Dies ist in den Versicherungsbedingungen zu finden, unter Umständen kann auch der Vertreter gefragt werden. Wer ein sehr teueres Fahrrad hat, sollte auch den Diebstahl von Teilen des Fahrrades versichert haben. Achtung! Wer sein Fahrrad nur am Vorderrad anschließt, kann es erleben, dass das Vorderrad noch ordentlich angeschlossen vorhanden ist, der Rest aber fehlt. Auch dann liegt nur der Diebstahl von Fahrradteilen, nicht des gesamten Fahrrads vor.

Quelle: Datev

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert