Verurteilung wegen des vierfachen Mordes von Eislingen rechtskräftig
Beschluss des BGH vom 3. November 2010 – 1 StR 432/10
Der zur Tatzeit 18 Jahre und sechs Monate alte Angeklagte wurde u.a. wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Die Unterbringung in Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten.
DerAngeklagte und ein Mittäter erschossen in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag 2009 in der Wohnung, in der der Angeklagte mit seiner Familie lebte, zunächst gegen 22.30 Uhr die beiden Schwestern des Angeklagten. Danach gingen sie in eine Gaststätte, um dort die Eltern des Angeklagten zu treffen. Sie verließen die Gaststätte und gingen zurück zr Wohnung, um dort auf die Rückkehr der Eltern zu warten. Als die Eltern kurz später ebenfalls in der Wohnung eintrafen, wurden auch sie vom Angeklagten und dem Mittäter erschossen. Hauptmotiv des Angeklagten war Habgier: Durch die Tat wollte er als Alleinerbe an das Vermögen seiner Eltern gelangen. Das Landgericht hat nach einer umfassenden Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten und seines fortgeschrittenen Entwicklungsstandes das Vorliegen von Reifeverzögerungen verneint und Erwachsenenstrafrecht angewandt. Die insbesondere hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Ulm ist damit rechtskräftig.
Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs