Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig.
Spätestens ab diesem Tag müssen alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Das Bundesinnenministerium empfiehlt, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen.
Die Änderung ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person – ein Pass“, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern