Widerrufsfrist beginnt bei Haustürgeschäften sofort

Urteil des BGH vom 23.09.2010 – VII ZR 6/10 Der Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft erfordert nicht  die Bestätigung einer Bestellung des Verbrauchers Der Beklagte, ein Verbraucher, wurde am 02.04.2008 von einem Handelsvertreter der Klägerin in seiner Privatwohnung besucht. Er hat einen Vertrag über die Lieferung und den Einbau von Fenstern unterzeichnet. Das Bestellformular…

Weiter