Haftung des Admin-C

Urteil des BGH vom 9. November 2011 – I ZR 150/09 Die Klägerin hat den in Deutschland sitzenden Admin-C verklagt, weil der Domainname einer Homepage ihr eingetragenes Namensrecht verletze. Eingetragen wurde die Domain von einer britischen Gesellschaft. Der administrative Ansprechpartner (sogenannter Admin-C) sitzt in Deutschland. Die Klägerin schrieb durch Rechtsanwalt den Admin-C an und verlangte…

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