Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2018, AZ VI ZR 233/17 Was bisher geschah: Die Fahrzeuge der Parteien waren beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert. Die Beteiligten streiten darüber, wer von beiden seine Spur verlassen hat. Die Fahrt vor der Kollision und die Kollision wurden von einer Dashcam aufgezeichnet, die im Fahrzeug des Klägers…
Weiter