Urteil des BGH von 12.05.2010 -I ZR 121/08 – Betreiber eines WLAN haften u. U. auf Unterlassung und Abmahnkosten, aber nicht auf sonstigen Schadensersatz, wenn das WLAN von Dritten mißbraucht wird Der Beklagte hat in seiner Privatwohnung WLAN. Während er im Urlaub war, hat jemand über dieses WLAN einen urheberrechtlich geschützten Film im Internet angeboten…
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