Einbaukosten bei Verträgen zwischen Unternehmen

Urteil des BGH vom 17.12.2012 – VIII ZR 226/11 Was bisher geschah: Das klagende Unternehmen hat von der Beklagten, ebenfalls einem Unternehmen, Granulat für den Sportstättenbau gekauft. Das Granulat wurde verarbeitet. Dann hat sich herausgestellt, dass das Granulat mangelhaft war. Die Klägerin hat das Granulat wieder ausbauen lassen und mangelfreies Granulat eingebracht. Das beklagte Unternehmen…

Weiter