Betriebskostenabrechnung darf korrigiert werden

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2011 – VIII ZR 296/09 Die Kläger sind Mieter einer Wohnung der Beklagten. Die Betriebskostenabrechnung 2006 ergab ein Guthaben der Mieter von 185,96 EUR. Nach Erteilung der Betriebskostenabrechnung fiel der Beklagten auf, dass bei der Abrechnung der Heizkosten Heizöl im Wert von 4.613,32 EUR unberücksichtigt geblieben waren. Dies teilte…

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