Gesetzliche Änderungen zum Jahresbeginn 2012
Zum Jahresbeginn 2012 wird es eine ganze Reihe gesetzlicher Neuregelungen geben.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt von 920,00 EUR auf 1.000,00 EUR, wobei dies bereits rückwirkend für 2011 gilt.
Bei der Entfernungspauschale müssen bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch dann für jeden Tag belegt werden, wenn diese Kosten höher sind als die Entfernungspauschale für das Gesamtjahr. Diese betragen 30 Cent pro Kilometer.
Kinderbetreuungskosten können jetzt einfacher abgesetzt werden.
Für Kindergeld und Kinderfreibeträge entfällt bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren und in der Erstausbildung die Einkommensüberprüfung des Kindes.
Die elektronische Lohnsteuerkarte wird es doch nicht in 2012 geben, jetzt versprochen ist 2013. Lassen wir uns überraschen. Vorläufig gilt die Lohnsteuerkarte 2010 weiter. Änderungen müssen beim Finanzamt beantragt werden.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt um 0,3% auf 19,6%. Die Beitragsbemessungsgrenze wird im Westen auf 5.600,00 EUR angehoben, im Osten bleibt sie bei 4.800,00 EUR. Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente.
Die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung erhöht sich auf 50.850,00 EUR Jahreseinkommen.
Riestersparer müssen künftig mindestens 60,00 EUR pro Jahr aus eigener Tasche bezahlen. Die Anbieter von Riesterverträgen sollen ihre Kunden darüber informieren.
Rund 900.000 Beschäftigte der Zeitarbeitsbranche erhalten künftig verbindliche gesetzliche Mindestlöhne. Diese belaufen sich im Westen auf 7,89 EUR (7,01 EUR im Osten) pro Stunde und ab November 2012 auf 8,19 EUR (7,50 EUR im Osten).
Gebäudereiniger erhalten im Westen mindestens 8,82 EUR und ab 2013 9,00 EUR, bei der Glas- und Außenreinigung bleibt es bei 11,33 EUR im Westen.
Ab 2012 können Beschäftigte, die Angehörige pflegen, ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden die Woche verringern. Der Lohn kann aufgestockt werden, dies muss dann aber nach Ende der Pflegephase wieder abgearbeitet werden.
Die Grundsicherung wird für einen alleinstehenden Erwachsenen um 10,00 EUR auf 374,00 EUR erhöht, die anderen Regelbedarfsstufen werden zwischen 4,00 und 9,00 EUR erhöht.
Nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz können junge Eltern künftig den Rat einer geschulten Familienhebamme nutzen. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger des Kinderschutzes soll verbessert werden.
Wer eine neue Photovoltaikanlage errichtet, wird 2012 15% weniger auf die Kilowattstunde erhalten als bisher. Umgekehrt wird die Förderung von Windenergieanlagen auf See erhöht.
Autohersteller und Flugbetreiber müssen sich künftig an Obergrenzen für die Emissionen halten.
Das ab 2012 neu eingeführte Pfändungsschutzkonto soll den Betroffenen im Falle der Kontopfändung den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte erhalten. Umgekehrt führt dies aber dazu, dass bei „normalen“ Konten dieser Schutz wegfällt.
Quelle: Juris
Wieder einmal hat die Steuerverwaltung etwas rückwirkend verändert: Schon zum 1. Juli wurden die Anforderungen für die elektronische Rechnung reduziert. Der Rechnungsaussteller ist jetzt frei in seiner Entscheidung, wie er elektronische Rechnungen übermittelt (z.B. per E-Mail) – der Rechnungsempfänger muss aber mit der elektronischen Übermittlung einverstanden sein. Die Echtheit der Herkunft können durch jegliches innerbetriebliches Kontrollverfahren gewährleistet werden, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Leistung und Rechnung herstellen kann. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist für die elektronische Übermittlung einer Rechnung nicht mehr verpflichtend.
Quelle: Bundesfinanzministerium