Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.2012, 5 AZR 765/10 Was bisher geschah: Der Kläger arbeitete als Lagerleiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden für monatlich 1.800,- EUR brutto. Im Arbeitsvertrag war geregelt, dass er auch ohne besondere Vergütung Überstunden leisten muss, wenn dies betrieblich erforderlich sei. Der Kläger hat in zwei Jahren insgesamt 968 Überstunden…
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