Schlüssel verloren, wer zahlt?

Urteil des BGH vom 05.03.2014, AZ VII R 205/13 Was bisher geschah: Der Mieter einer Wohnanlage verliert einen Schlüssel, mit dem der Eingang unten und seine Wohnungstür geöffnet werden kann. Die Wohungsverwaltung verlangt nun 1.500,00 EUR Kostenvorschuss, weil aus Sicherheitsgründen die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden müsse. Der Mieter zahlt nicht, die Verwaltung verklagt ihn. Was…

Weiter