Rücktritt vom Autokauf wegen Unfall

  Urteil des Landgerichts Coburg vom 06.02.2014 Aktenzeichen: 41 O 555/13 Was bisher geschah: Die Klägerin hat einen gebrauchten PKW für 6.500 Euro erworben. In dem Kaufvertrag war schriftlich eingefügt „unfallfrei“ und dass dem Verkäufer „auf andere Weise Unfallschäden“ nicht bekannt seien. Einige Zeit nach dem Kauf erklärte die Käuferin unter Berufung auf einen Unfall…

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