Bundesgerichtshof, Urteil vom 06. Juli 2011 – VIII ZR 340/10 Die Vermieterin hat den Mietern eine Betriebskostenabrechnung erteilt. Ein Mieter hat dagegen geklagt: Auf ihn entfielen für ein Kalenderjahr 525,71 EUR. Er hielt dies für viel zu hoch und wollte nur einen Betrag von 185,76 EUR bezahlen. Dies entspreche so etwa dem Durchschnitt des Betriebskostenspiegels…
Weiter