Mietwagenkosten: Richter darf schätzen

Bundesgerichtshof Urteil vom 12. April 2011 – VI ZR 300/09 Wieder einmal will die Versicherung nach einem Verkersunfall mit eindeutigem Verschulden die Mietwagenkosten nicht bezahlen. Diese beliefen sich für 18 Tage mit Nebenkosten auf 2757,32 EUR, die Versicherung bezahlte nur 1999,20 EUR. Das Amtsgericht als erste Instanz hat dem Geschädigten Recht gegeben. Es ist für…

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