Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 2011 – III ZR 87/10 Die Klägerin bietet Lebensberatung („life coaching“) u.a. durch Kartenlegen an. In einer durch Beziehungsprobleme ausgelösten Lebenskrise wandte sich der Beklagte im September 2007 an die Klägerin. Sie legte ihm am Telefon in vielen Fällen die Karten und gab Ratschläge. Der Beklagte hat dafür schon …
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