Gebrauchtwagengarantie unbeschränkt

Urteil des BGH vom 25.09.2013, AZ VII ZR 206/12 Was bisher geschah: Der Kläger hat bei einem Autohaus eine Gebrauchtwagen „Inklusive 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie“ gekauft. In dieser Gebrauchtwagengarantie war geregelt, dass sie nur dann gilt, wenn nötige Servicearbeiten bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Der Kläger blieb wegen eines Defekts der Ölpumpe liegen, der Schaden berechnete…

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