Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. Juni 2011 – VIII ZR 91/10 Die Mieter zahlten die Miete seit Mai 2007 trotz Abmahnung erst zur Monatsmitte oder noch später. Schulden sind keine aufgelaufen. Die Vermieterin erlärte die Kündigung und erhob Räumungsklage. Sie verlor den Prozess vor dem Amts- und dem Oberlandesgericht. Der BGH hat der Vermieterin Recht gegeben….
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