Wer ein Auto verkauft, obwohl ihm klar sein müsste, dass der Tachostand nicht stimmt, handelt arglistig

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 25.02.2002 Az: 5 U 4250/01(Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, Pressemitteilung v. 04.04.2002) Wer ein gebrauchtes Kfz verkauft, bei dem der Kilometerstand nicht mit der wirklichen Fahrleistung übereinstimmt, handelt arglistig. Ein Fehler eines gebrauchten Kraftfahrzeugs liegt vor, wenn der Stand des Kilometerzählers mit der wirklichen Fahrleistung nicht übereinstimmt und der Käufer davon ausgehen durfte,…

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