Handyrechnung über 11.500,00 EUR muss nicht bezahlt werden

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15.09.2011, AZ 16 U 140/10 Ein Verbraucher hat einen Mobilfunkvertrag mit Internetnutzung abgeschlossen. Der Preis für die Internetnutzung richtet sich nach Datenmenge und Zeit. Der Vertrag kam anlässlich einer Vertragsverlängerung zustande. Dabei hat der Verbraucher gegen Zuzahlung auch ein Mobiltelefon erworben. Der Mobilfunkanbieter hatte damit geworben, dass dieses Mobiltelefon auch Navi…

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