Nutzungsausfall für Wohnungen

Urteil des BGH vom 20.02.2014, AZ VII ZR 172/13 Was bisher geschah: Der Kläger kauft vom Beklagten eine Altbauwohnung, die der Beklagte, ein Bauträger, noch renovieren soll. Vertraglich war der 31. August 2009 als Fertigstellungstermin vereinbart. Tatsächlich wurde die Wohnung erst im Herbst 2011, also zwei Jahre später, fertig. Der Kläger verlangt Nutzungsausfallersatz in Höhe…

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