Mehr Rechte für nichteheliche Väter

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 –: Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig Seit 1998 haben nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit, die elterliche Sorge gemeinsam zu tragen, wenn beide Elternteile dies wünschen. Anderenfalls bleibt die Mutter alleinige Sorgerechtsinhaberin. Gegen ihren Willen…

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