Internet-Gästebuch muss kontrolliert werden

Landgericht Trier, Urteil vom 16.5.2002 , Aktenzeichen: 4 O 106/00 Quelle: LG Trier Pressemitteilung vom 20.6.2002. Die Beklagten betreiben eine private Homepage. Diese enthält auch ein öffentlich zugängliches Gästebuch. Im Januar 2000 erfolgte ein anonymer Eintrag in das Gästebuch, mit dem ein Steuerberater beschuldigt wurde, Steuerbetrug und Geldwäsche begangen zu haben. Er verlangte von den…

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