Keine DSL-Kündigung bei Umzug

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. November 2010 – III ZR 57/10 Der  Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. Der Kläger hat mit dem beklagten Unternehmen im…

Weiter