Bundesverfassungsgericht stoppt Verbraucherschutz

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Mai 2012, 1 BvR 367/12 Was bisher geschah: Wer eine Leistung anbietet, muss normalerweise vorher den Preis bekannt geben. Dies war bisher nicht der Fall, wenn „call by call“ genutzt wird, also im Netz der Telekom durch entsprechende Vorwahl ein anderer Diensteanbieter gewählt wird. Seriöse Anbieter geben schon immer ihre…

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