Kein Bußgeld für Sommerreifen im Winter

OLG Oldenburg, Urt. v. 12.07.2010 – 2 SsRs 220/09 – Das Oberlandesgericht Oldenburg hält die Winterbereifungspflicht der StVO für verfassungswidrig. Ein Autofahrer fuhr im November 2008 mit Sommerreifen, kam ins Rutschen und verursachte einen Schaden. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 85,- EUR. Er habe gegen  § 2 Absatz 3a Satz 1…

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