Saloppe Rede macht nicht befangen

Beschluss des OLG Stuttgart vom 29.03.2012, 14 W 2/12 Was bisher geschah: Zwei Gesellschafter streiten über die Gültigkeit eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Zur Aufklärung lädt der Richter alle Beteiligten. Der Geschäftsführer kam trotz der Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht zur Gerichtsverhandlung. Der Richter sagte dann in der Verhandlung, er hätte es besser gefunden, wenn sich…

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